Musik-Flut und Zahlungskonsequenzen

Musik flutet unseren Alltag und das Internet: Seit dem Aufschwung des Internets ist es wesentlich einfacher, an Medien wie Filme oder Musik heranzukommen. Schnell eine Suchmaschine bemühen und in den meisten Fällen kann man den gewünschten Songs nach wenigen Klicks lauschen oder sich ein Video ansehen, in dem sehr wahrscheinlich auch Melodien oder Lieder zu hören sind. Die Nutzungsfrequenz von Video- und Audioinhalten ist laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2018 noch einmal gestiegen. Nachfrage und Angebot wachsen also.

Und die Nutzung kostet, theoretisch nicht nur in der Anschaffung der Songs. Wer Musikstücke für öffentliche oder gewerbliche Zwecke verwendet, muss in der Regel an die Verwertungsgesellschaft GEMA zahlen. Es gibt ein paar Ausnahmen, wie gemeinfreie oder gemafreie Musik. Doch das Thema ist komplex und birgt viele Fallstricke. Wir versuchen im nachfolgenden Artikel etwas Licht in den GEMA-Dschungel zu bringen. Außerdem nehmen wir das Angebot an gemafreier Musik unter die Lupe.

Inhalt

Die GEMA

Was ist die GEMA?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine in Deutschland angesiedelte Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik. Unter ihrem Dach sammelt sie Komponisten, Autoren sowie Verleger und verwaltet die Nutzungsrechte an deren musikalischen Werken. Der Großteil der Musik, die wir täglich hören, gehört dazu. Was im Radio rauf und runter läuft oder die diversen Musikcharts erobert, ist für gewöhnlich durch eine Verwertungsgesellschaft geschützt.

Wer muss zahlen?

Grob gesagt lässt sich die Funktion der Verwaltungsgesellschaft so erklären: Wer öffentlich oder gewerblich durch die GEMA geschützte Lieder, Melodien und Songtexte vervielfältigt/spielt, muss dafür zahlen. Beispiele wären das Spielen von entsprechenden Musiktiteln auf einer Veranstaltung, in Geschäftsräumen, einem Club, in der Warteschleife einer Telefonhotline, online oder in Radio- und Fernsehsendungen.

Die Tarife variieren je nach Verwendungszweck. Wenn man Musik des GEMA-Repertoires in der Telekommunikation für eine Warteschleifenmusik nutzen möchte, kann das im Jahr zum Beispiel um die 240 Euro kosten. Für eine Diskothek mit Veranstaltungen und Tanz, die einen Eintritt von 6 Euro einnimmt, zwei Tage in der Woche geöffnet und eine Fläche von 300 qm hat, kann der Vergütungssatz schon einmal mehr als 800 Euro pro Monat betragen.

Auch wenn die Regelungen im Verwertungsgesellschaften– und dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgehalten sind, sind die Grenzen zwischen öffentlicher und privat verwerteter Musik nicht immer klar abgesteckt. Streitfälle zwischen GEMA und Verwerter landen immer wieder vor Gericht. Deshalb werfen wir nun einen kurzen Blick auf das Urheberrechtsgesetz.

Wann ist die Wiedergabe öffentlich?

„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

(§ 15 UrhG)

Ob eine Aufführung öffentlich ist, macht das Gesetz an der „persönlichen Beziehung“ fest. Doch das wirft Fragen auf: Wann ist eine Person durch eine persönliche Beziehung mit einer anderen verbunden? Und was versteht man unter einer Mehrzahl von Mitgliedern? Im FAQ-Bereich der GEMA-Internetseite steht dazu: „Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören.“ Demnach seien Betriebsfeste und Vereinsfeiern in der Regel öffentlich, nicht aber Privatpartys und Geburtstagsfeiern.

Vergütungspflicht

Die GEMA darf weitaus mehr Ansprüche geltend machen. Denn nicht nur, wer die lizenzierte Musik tatsächlich spielt, wird zur Kasse gebeten. In einigen Fällen reicht auch schon die Möglichkeit, solche Musik abspielen oder vervielfältigen zu können. So erhebt die GEMA beispielsweise Gebühren für die Hersteller von u. a. Mp3-Playern, Festplatten oder USB-Sticks, weil Musik damit vervielfältigt (und abgespielt) werden kann. Auch für Ausstrahlungen im Fernsehen oder die Vermietung der Musikstücke darf gezahlt werden.

GEMA-Vermutung

Wenn jemand öffentlich Musik spielt, darf die GEMA vermuten, dass der Verwerter geschützte Musik spielt und Gebühren einfordern. Wenn es sich um lizenzfreie Musiktitel handelt, muss der Verwerter das darlegen.

Wofür brauche ich Musik im Marketing?

Bewegtbilder kann man sich heutzutage ohne musikalische Untermalung kaum mehr vorstellen. Tagtäglich flimmern nicht nur viele visuelle Eindrücke über die verschiedensten Bildschirme, sondern auch zahlreiche Melodien und Lieder ertönen über Lautsprecher und Kopfhörer. Aber nicht nur in Spielfilmen, Serien und Musikvideos erklingen Songs aller möglichen Genres, auch in der Werbung und im Marketing hat Musik einen festen Platz.

Beliebte Popsongs oder eingängige Jingles tragen dazu bei, dass Werbespots im Gedächtnis bleiben. Sie lassen sich aber auch in Projekt-, Lehr- und Imagefilmen von Unternehmen und vielen weiteren (B2B- und B2C-)Formaten finden. Damit kann die Markenwahrnehmung ebenfalls gestärkt und Ihre Botschaft effektiv an Ihre Zielgruppe adressiert werden. Nicht nur in Kombination mit Bildern lässt sich Musik für Marketingzwecke einsetzen. In Warte- oder Geschäftsräumen können Melodien und Lieder zu einer Wohlfühlatmosphäre beitragen. Bei Veranstaltungen und Events kann Hintergrundmusik für eine gelassene Stimmung sorgen.

Anwendungsbeispiele:

    • Werbespot und andere Videoproduktionen
    • Unternehmens- oder Imagefilme
    • Hintergrundmusik auf der Webseite
    • Musik für die Telefon-Warteschleife
    • Beschallung von Geschäftsräumen und Lokalen
    • Hintergrundmusik im Behandlungszimmer
    • Öffentliche Events
    • Interne Veranstaltungen wie Betriebsfeste
    • Vereinsfeiern

Was genau muss ich zahlen?

Für die Songs können verschiedene Kosten anfallen. So kann es sein, dass man für ein Musikstück mehrere Urheber – den Autor des Textes, den Komponisten der Melodie und die Künstler für die Performance – bezahlt. Je nach Verwendungszweck kommen in der Regel ganz unterschiedliche Gebühren für die Nutzungsrechte hinzu. Der Tarife-Rechner der GEMA gibt Auskunft darüber, die für den ungeübten Nutzer leicht verwirrend anmutet.

Wer sich die Gebühren sparen will, um sein Video mit Hintergrundmusik zu versehen oder den Geschäftsraum beschallen will, kann auf gemafreie Musik zurückgreifen. Dafür fallen keine Gebührenzahlungen bei der GEMA an. Ganz ohne Kontakt zur Verwertungsgesellschaft kommt man in einigen Fällen aber nicht aus.

Gemafreie Musik

Wann ist Musik gemafrei?

Unter dem Begriff „gemafreie Musik“ versteht man Lieder und Musikstücke, die nicht urheberrechtlich von der GEMA geschützt sind. Doch dies ist kein Freifahrtschein, denn es hängt auch von der Art der Nutzung ab, ob GEMA-Gebühren anfallen. Die private Nutzung ist gemafrei. Für Fernsehsendungen muss hingegen gezahlt werden, auch wenn darin ausschließlich nicht geschützte Musik gespielt wird (siehe Vergütungspflicht). Wenn die Musik nicht zum Bestand des Musikrepertoires der GEMA gehört, ist diese also nicht automatisch gemafrei, sondern kann gemafrei sein. In- und ausländische Tanz- und Unterhaltungsmusik gehört quasi immer zur GEMA bzw. wurde die Zugehörigkeit von gerichtlicher Seite beschlossen (siehe GEMA-Vermutung). Welche Musik ist denn nun tatsächlich gemafrei? Relativ sicher kann man das nur für instrumentale Musik sagen. Quellen für gemafreie Musik finden Sie weiter unten.

Hinweis: Gemafreie Gesangsaufnahmen findet man selten. Wenn Sie solche Musikstücke nutzen wollen und diese als „gemafrei“ deklariert werden, prüfen Sie sicherheitshalber die Lizenz genau und kontaktieren bei offenen Fragen den Anbieter.

Wenn man gemafreie Musik in der Öffentlichkeit spielen will, muss man der Auskunfts- und Nachweispflicht nachkommen. Das bedeutet, man gibt eine Nutzungsmeldung zur vergütungsfreien Lizenz ab. Dabei gibt es verschiedene zur Auswahl, zum Beispiel für Live-Aufführungen oder als Hintergrundmusik auf der Webseite.

Private Nutzung von Musik ist gemafrei

Wenn man im Kreis der Familie oder seinen Freunden bei sich Zuhause ein paar Songs vorspielt, ist die Nutzung gemafrei. Sobald die Musikstücke aber einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, verlangt die GEMA Gebühren. Wie weiter oben bereits erwähnt, ist nicht immer eindeutig, wann wie Wiedergabe von Musik öffentlich stattfindet.

So wäre die Verwertung von Hintergrundmusik in einem Geschäftsraum oder Lokal öffentlich, auch wenn sich nur ein Angestellter und ein Kunde dort befänden. Das Spielen von Musik auf einer Hochzeit mit hunderten Gästen aber nicht. Denn sie sind durch eine persönliche Beziehung mit dem Verwerter – in diesem Fall dem Brautpaar – verbunden. Sogar im Fall einer Hochzeitsgesellschaft mit über 600 Gästen entschied das Amtsgericht Bochum nach einem Rechtsstreit im Jahre 2009 zumindest so, wie das Informationsportal iRights.info schreibt.

Das Online-Magazin führt noch einen weiteren überraschenden Fall an, der aufzeigt, dass es nicht immer sofort klar ist, wann eine Wiedergabe von Musik öffentlich ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes darüber, dass ein Zahnarzt nicht vergütungspflichtig ist, weil er im Wartebereich Hintergrundmusik spielte, kündigte hierzulande eine Zahnärztin ihren Vertrag mit der GEMA. Die Verwertungsgesellschaft forderte die Weiterzahlung. Der Bundesgerichtshof schrieb in seiner Pressemitteilung vom 18. Juni 2015 zum Urteil:

„Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen – und so auch bei dem Beklagten – nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.“

Bestimmte Veranstaltungen können gemafrei sein

Einige Arten von Veranstaltungen sind laut Urheberrechtsgesetz § 52 nicht vergütungspflichtig, sofern diese nicht dem Erwerbszweck eines Dritten dient. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen der Jugend- und Sozialhilfe.

Gemeinfreie Musik

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden dessen Lieder oder Texte gemeinfrei. Nach § 64 des Urheberrechtsgesetzes erlischt dann das Urheberrecht. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Musikwerke also auch öffentlich und gewerblich genutzt werden, da gemeinfreie Stücke an sich gemafrei sind.

Eine Nutzungsanmeldung oder ein Nachweis kann dennoch erforderlich sein. Ebenso kann der Zweck oder die Art der Nutzung dazu führen, dass die GEMA-Freiheit nicht greift.

Hinweis: Im Gegensatz zum einfachen Abspielen ist die Bearbeitung gemeinfreier Musikstücke auch nach dem Erlöschen des Urheberrechts lizenzpflichtig.

Freie Musik – Creative Commons

Musiker, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA haben, können der Öffentlichkeit Nutzungsrechte für ihre Werke einräumen. Die Organisation Creative Commons stellt für solche freien Inhalte Lizenzverträge zur Verfügung. Die Musik kann dann nach den Lizenzvorgaben kostenfrei für bestimmte oder beliebige Zwecke eingesetzt werden – und zwar gemafrei. Dafür muss die freie Lizenz allerdings ausführlich dokumentiert werden; der Nutzer muss also immer das Copyright und die Lizenz angeben.

Royalty-free-Musik

Unter Royalty-free-Musik fallen Songs, bei denen keine Extra-Lizenzgebühren (zum Beispiel für einen Verlag) anfallen. Das heißt aber nicht, dass die Titel gemafrei sind. Ein Künstler kann seine Musik royalty-free zur Verfügung stellen, aber trotzdem einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft haben.

Außerdem ist zu beachten, dass bei Musikstücken auch mehrere Personen – wie Textdichter oder Komponist – an der Entstehung beteiligt gewesen sein und entsprechend als Urheber gelten können. Für eine gemafreie Musiknutzung dürfte keiner der Urheber einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft haben.

Wo finde ich gemafreie Musik?

Das Angebot an gemafreier Musik wird immer vielfältiger. Im Internet kann man an verschiedenen Stellen fündig werden, zum Beispiel bei Youtube oder auf Ebay. Es gibt aber auch zahlreiche eigenständige Anbieter. Das Angebot ist in den meisten Fällen kostenpflichtig, es gibt aber auch kostenlose Angebote. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Lizenz für eine Privatperson oder eine für Gewerbetreibende erwerben möchten. Letztere sind in der Regel kostspieliger. Wenn Sie eine Lizenz erwerben, gilt diese zumeist nur für ein Projekt. Die Lizenzen variieren außerdem von Portal zu Portal.

Wichtig: Wir können leider keine Gewähr für die Lizenzen der Anbieter für gemafreie Musik übernehmen. Bitte überprüfen Sie die Lizenzbestimmungen bei den jeweiligen Anbietern genau und stets vor der Musiknutzung.

Es empfiehlt sich, auf die Details wie die Nutzungsdauer und den erlaubten Zweck zu achten. Eine Lizenz kann beispielsweise nur für den einmaligen Einsatz zur Untermalung eines Videos für Youtube gelten. Währenddessen sieht eine andere Lizenz nur die Offline-Verwendung vor. Bei den meisten Anbietern ist transparent aufgeführt, zu welchem Zweck die Musiktitel jeweils eingesetzt werden dürfen, sodass die Musik in dem Fall auch gemafrei sein sollte.

Hinweis: Die GEMA-Freiheit hängt ja auch von Art und Zweck der Musiknutzung ab. Am besten informieren Sie sich im Vorfeld genau über Anbieter und Lizenzbestimmungen. Wenn Sie Fragen haben oder Unsicherheiten bestehen, raten wir dazu, sich an die GEMA zu wenden und/oder einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Kostenlose Angebote zur kommerziellen Nutzung

Die kostenlose Nutzung von gemafreier Musik ist nur begrenzt möglich. Die Musikauswahl ist eher einseitig. Man findet eigentlich ausschließlich elektronische und instrumentale Musiktitel. Oft sind die Anbieter selbst die Produzenten der Stücke. Teilweise finden sich dort auch gemeinfreie Lieder und freie Musik unter Creative-Commons-Lizenz, die jeweils auf die erlaubte Musiknutzung geprüft werden sollte.

Ein Copyrightvermerk des Anbieters ist immer notwendig.

Tipp: Einige Anbieter verfügen neben ihrer Homepage auch über einen Auftritt bei Youtube oder bei Social-Media-Kanälen wie Facebook, wo diese über neue kostenlose Musiktitel informieren.

Übersicht der Anbieter:
Audeeyah
Cayzland
Frametraxx
GMO – Gemafreie Musik online
Musicfox
Musopen
Toy Invention

Audeeyah

  • über 100 kostenlose Songs
  • instrumentale, elektronische Musik
  • Eigenproduktionen
  • Download via „Creative Commons-Song downloaden“-Button
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Hinweis für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien Audeeyah-Tracks

Cayzland*

  • über 35 kostenlose Tracks
  • instrumentale, elektronische Musik
  • Eigenproduktionen und exklusiv von externen Komponisten und Musikern für Cayzland produzierte Musik
  • Einschränkungen: u. a. kostenlose Nutzung zur Beschallung oder für TV, Radio ausgeschlossen
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Download über Button „Download“; zum Lizenzerwerb in den Warenkorb legen
  • Quellenangabe für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien Cayzland-Tracks*
* Update: Cayzland scheint keine kostenfreien Musikstücke mehr anzubieten, Stand Dezember 2019.

Frametraxx

  • etwa 50 (teilweise wechselnde) Titel für Videoproduktionen
  • überwiegend instrumentale, elektronische Musik
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Hinweis für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien Frametraxx-Tracks

GMO – Gemafreie Musik online

  • über 150 kostenlose Tracks als Hintergrundmusik für Webseiten oder Youtube-Videos
  • instrumentale, elektronische Musik
  • Einschränkungen: u. a. ist die Nutzung für Radio, TV und Warteschleifen ausgeschlossen
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Quellenangabe für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien GMO-Tracks

Musicfox

  • über 30 kostenlose Tracks
  • instrumentale, elektronische Musik sowie Kinderlieder
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Quellenangabe für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien Musicfox-Tracks

Musopen

  • Werke der Klassik
  • Sammelbecken für Musik der Public Domain, die unter US-amerikanisches Recht fällt (ähnelt unserer Gemeinfreiheit, ist aber nicht automatisch gleichbedeutend)
  • Lizenzen – gerade im Hinblick auf den Verwendungszweck – können von Lied zu Lied stark variieren
  • Da jeder auf der Plattform Lieder und Noten hochladen kann, sollten diese vor der Nutzung genau geprüft und die deutsche Rechtslage im Blick behalten werden
  • Hilfreich: Bei vielen Stücken wird eine Lizenz mitaufgeführt, welche die Nutzungsbedingungen der Creative-Commons-Organisation erläutert (auch in deutscher Sprache)

Zu den Musopen-Tracks

Toy Invention

  • über 20 kostenlose Tracks
  • instrumentale Musik
  • Eigenproduktionen
  • Copyrightvermerk notwendig
  • Quellenangabe samt Verlinkung für Videobeschreibung oder Webseite:

Zu den kostenfreien Toy-Invention-Tracks

Kostenpflichtige Angebote zur kommerziellen Nutzung

Einige Anbieter sammeln Musik von weltweiten Künstlern in ihrem Portfolio, was sich zumeist positiv auf die Vielfalt der Musikauswahl auswirkt, manchmal aber negativ auf die Transparenz der Lizenzen und Bedingungen. Andere Anbieter sind selbst Produzenten. Bei diesen kann man auch oft eigene Wünsche in Auftrag geben. Allerdings ist der Musikkatalog oft etwas überschaubarer.

Übersicht der Anbieter:
Allesgemafrei.de
Audeeyah
Audioagency
Audiocrowd
Cayzland
Evermusic
FIRECREST-MUSIC
Frametraxx
Hartwig Media
Musicfox
Soundtaxi
Toy Invention
Terrasound
Jamendo bzw. Jamendo Licensing

Allesgemafrei.de

Audeeyah

  • Musikkatalog: ca. über 1.000 Tracks
  • Portfolio: Eigenproduktionen
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 13 Euro pro Projekt
  • Nachweis: GEMA-Freistellungsdokument
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallungspakete ab 49 Euro (für 25 Tracks)
  • Links:

Audioagency

  • Musikkatalog: über 4.800 Songs
  • Portfolio: bieten Tracks von 200 verschiedenen Künstlern an
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch, instrumental
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 39 Euro pro Projekt
  • Nachweis: GEMA-Freistellung
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallung möglich; siehe Verwendungszweck in den Lizenzen
  • Besonderheit: Auftragskompositionen, Flatrates
  • Links:

Audiocrowd

  • Musikkatalog: über 1.000 Tracks
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch, instrumental
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 34,95 Euro pro Projekt
  • Nachweis: GEMA-Freistellungszertifikat
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallung möglich (ab 12,95 Euro)
  • Links:

Cayzland

  • Musikkatalog: über 1.300 Tracks für Projektvertonung
  • Portfolio: Eigenproduktionen und exklusiv von externen Komponisten und Musikern für Cayzland produzierte Musik
  • Vielfalt: viele Genres (instrumental)
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 35 Euro pro Projekt
  • Nachweis: Lizenzdokument
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallung nicht erlaubt
  • Besonderheit: Demo-Download nach Antrag
  • Links:

Evermusic

  • Musikkatalog: über 1.500 Tracks
  • Portfolio: Eigenproduktionen, Zusammenarbeit mit verschiedenen Künstlern
  • Vielfalt: verschiedene Genres
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 65 Euro pro Projekt
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallungslizenz für Streamingangebote auf Anfrage
  • Nachweis: GEMA-Freistellungszertifikat
  • Besonderheit: Auftragskompositionen, Warteschleifenmusik und individuelle Telefonansagen
  • Links:

FIRECREST-MUSIC

  • Musikkatalog: über 150 Tracks
  • Portfolio: Eigenproduktionen
  • Vielfalt: verschiedene Genres
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: Businesslizenzen ab 59 Euro pro Projekt
  • Besonderheit: eigenes Tonstudio, Auftragskompositionen, spezielle Internetlizenzen, Tracks kostenlos für Privatnutzung
  • Links:

Frametraxx

  • Musikkatalog: über 600 Tracks
  • Portfolio: Eigenproduktionen
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 35 Euro pro Projekt
  • Nachweis: Bestätigung der GEMA-Freiheit samt Angabe des Komponisten auf Anfrage
  • Hintergrundmusik für Räume: kostenpflichtige Beschallungs-Sampler mit mehreren Tracks
  • Besonderheit: Demo-Download nach Anmeldung, Auftragskompositionen, Track-Packs für Businesskunden
  • Links:

Hartwig Media

  • Musikkatalog: über 1.000 Tracks
  • Portfolio: Zusammenarbeit mit verschiedenen Komponisten
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: Online Lizenz ab 1,00 Euro; Media Lizenz ab 19,99 Euro
  • Nachweis: Freigabedokument
  • Besonderheit: Auftragskompositionen möglich; kostenlose Tracks nur für private Nutzung
  • Links:

Musicfox

Soundtaxi

  • Musikkatalog: über 50.000 Tracks und Lieder
  • Portfolio: gemafreie und gemapflichtige Musik
  • Vielfalt: sehr viele Genres (instrumental, mit Gesang, Charts)
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 35 Euro, für Online-Nutzung ab 65 Euro (Info: Preise per Klick auf das Warenkorb-Symbol bei jedem Track abrufbar)
  • Nachweis: Lizenzdokument
  • Besonderheit: führen gemafreie und gemapflichtige Musik; deshalb am besten darauf achten, dass das Häkchen in der Suche bei „GEMA-frei“ gesetzt ist
  • Links:

Toy Invention

  • Musikkatalog: über 1.000 Songs (sowie je über 30 Loops und Logos/Intros/Idents)
  • Portfolio: Eigenproduktionen
  • Vielfalt: überwiegend elektronisch, instrumental
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 29,90 Euro pro Projekt (mehrfache Nutzung bei Eigenwerbung möglich); Loops- und Logos/Intros/Idents-Lizenz für 4,90 Euro
  • Nachweis: GEMA-Freistellungsdokument
  • Hintergrundmusik für Räume: Beschallungs-Lizenz ab 49 Euro (für 15 Tracks)
  • Besonderheit: ausführlicher FAQ-Bereich und Blog; Rabatt-System für Mehrfachabnahme, Paketangebote, Auftragskompositionen
  • Links:

Terrasound

Jamendo

Jamendo enstand 2005 als Online-Musikdienst für gemafreie Musik. Künstler können ihre Werke auf der Plattform unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen, wenn diese keiner Verwertungsgesellschaft angehören. Die Lieder dürfen privat genutzt werden. Je nach Lizenz können die Musikstücke von den Künstlern allerdings nur für bestimmte Zwecke freigegeben werden. Mittlerweile gibt es neben Jamendo Music auch noch Jamendo Licensing, wo man Lizenzen für gemafreie Musik zur kommerziellen Nutzung erwerben kann. Auf der Plattform ist die Rede von 100 Prozent gemafreier Musik. In den auf Englisch verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht unter Punkt 5.4. allerdings, dass Jamendo nicht gewährleisten kann, dass keine Zahlungen für lokale Verwertungsgesellschaften anfallen können.

Jamendo Licensing
  • Musikkatalog: über 220.000 Tracks und Lieder
  • Vielfalt: viele Genres (instrumental, elektronisch und mit Gesang)
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 49 Euro pro Projekt (Erweitert: 299 Euro)
  • Nachweis: Eigentumsbescheinigung
  • Hintergrundmusik für Räume: gemafreie Ambient-Musik als Abonnement ab 59,88 Euro im Jahr (für Lokale unter 50 m²)
  • Besonderheit: Track-Pakete für mehrere Lieder
  • Links:

Anbieter von Royalty-free-Musik

Die Auswahl an Musik auf Portalen mit Royalty-free-Musik ist zumeist um ein wesentliches größer als bei Anbietern von gemafreier Musik. Auf diesen Seiten im Internet lässt sich leicht ein passender Song finden. Aber die Lizenzierung ist unter Umständen nicht auf den deutschen Markt und die Gesetzeslage ausgelegt. Teilweise sind die Bedingungen auch nicht sonderlich transparent dargelegt. Deshalb sollten Sie bei den folgenden Anbietern besonders auf die Formulierung der Lizenz achten und bei Unsicherheit oder Fragen die GEMA kontaktieren oder einen Rechtsbeistand konsultieren.

Artlist

Auf der Internetseite des Anbieters gibt es keinen Hinweis oder Nachweis darüber, ob die angebotene Royalty-free-Musik auch gemafrei ist bzw. bleibt. Auf Nachfrage beteuerte der Anbieter, dass mit den Künstlern entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, sodass die Nutzer die angebotenen Lieder sorglos verwenden könnten. Bisher habe es keinerlei Probleme mit der GEMA gegeben.

  • Musikkatalog: vielseitige Musikauswahl mit tausenden Musiktitel (inkl. Gesangsaufnahmen) von Indie-Künstlern für Video- und Filmproduktionen
  • die Seite ist nicht sonderlich transparent und insgesamt unübersichtlich
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung in Filmen und Videos: Flatrate für 199 Euro pro Jahr
  • Besonderheit: Die Plattform ist von Filmemacher für Filmemacher, deswegen gelten die Lizenzen zumeist nur für diesen Zweck: Filme- und eventuell noch Videos
  • Links:

Hinweis: Wenn Sie sich nicht auf die Aussage des Anbieters verlassen wollen, empfehlen wir einen Rechtsbeistand oder direkt die GEMA zu konsultieren, bevor Sie die angebotene Musik verwenden.

AudioJungle von Envato Market

AudioJungle unterteilt ihre angebotene Musik in „P.R.O.-Music“ und „Non-P.R.O.-Music“, vergleichbar mit gemapflichtiger und gemafreier Musik. Für „Non-P.R.O.-Music“ dürften den Lizenzbestimmungen für die Standard-Lizenz des Anbieters zufolge also keine Gebühren bei einer Verwertungsgesellschaft anfallen. Es wird allerdings betont, dass mit der Lizenz von AudioJungle keinerlei Verzichtserklärung über solche zusätzlichen Gebühren einhergeht. Es wird also keinerlei Bescheinigung über die GEMA-Freiheit der Musikstücke erteilt, noch übernimmt der Anbieter Anspruch auf die Vollständigkeit oder Richtigkeit der eigens gemachten Angaben zum Status. Dieser kann sich in der Zwischenzeit natürlich auch geändert haben. Das Musikstück könnte mittlerweile über die GEMA oder eine der ausländischen Schwestergesellschaften geschützt sein.

  • Musikkatalog: über 800.000 Lieder, Sounds etc.
  • Lizenzen für kommerzielle Nutzung: ab 1 Euro; gestaffelt
  • Besonderheiten: Um die Auswahl der „Non-P.R.O.-Music“ einzusehen, wählen Sie „No“ bei „Include P.R.O Music“
  • Links:

Weitere Angebote gemafreier Musik

  • Angebote bei Ebay – u. a. CD-Verkäufe und Download-Optionen; für jedes Angebot gibt es eigene Lizenz; Tipp: genau prüfen
  • Musik bei Shutterstock – Lizenzen ab 39 Euro; es ist nicht ersichtlich, ob die Tracks gemafrei sind
  • NoCopyrightSounds auf Youtube – für die private Nutzung kostenfrei; für kommerzielle Nutzung Anfrage stellen
  • Epidemic Sound – über 30.000 Musiktitel und 60.000 Sounds; Royalty-free-Musik als Business-Flatrate ab 129 Euro monatlich oder Einzellizenzen ab 99 Euro
  • Soundcloud – bei dem Online-Musikdienst können Musiker oder Anbieter ihre (gemafreien) Musikstücke präsentieren, wie zum Beispiel: