Nach der Aufhebung des Werbeverbots und diverser Werbeeinschränkungen haben Ärzte mittlerweile viele Möglichkeiten, sich und ihre Praxis zu bewerben. Davon machen sie auch Gebrauch. Heutzutage ist es im Grunde sogar unumgänglich, Praxismarketing zu betreiben. Von der Wahl des Namens und des Logos für die Praxis über die Anschaffung eines Praxisschildes und Werbegeschenke bis zum perfekten Auftritt im Internet. Diese Dinge haben Einfluss auf die Wahrnehmung der Patienten und die Erfolgsquote der Patientengewinnung. Darüber sollten sich Praxisinhaber, Ärzte und Zahnärzte Gedanken machen und die einzelnen Maßnahmen für Ihr Marketing idealerweise aufeinander abstimmen.

Worauf man beim Aufbau einer neuen Arztpraxis achten sollte und wie man bestehendes Praxismarketing dem Wandel anpasst, ist Gegenstand dieses Artikels. Wir liefern einen kompakten Überblick mit vielen Tipps und Hinweisen, die wir außerdem in einer Checkliste bündeln.

Inhaltsverzeichnis

Praxismarketing und Werberecht

Noch vor zwei Jahrzehnten durften Ärzte keine Werbung für sich und ihre Praxis machen. Das Werbeverbot gilt längst nicht mehr: 2002 wurde Paragraf 27 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen (MBO-Ä) beschlossen. Damit ist Werbung prinzipiell erlaubt. Werbeverbote durch andere gesetzliche Bestimmungen blieben unberührt. Weitere Einschränkungen wurden schließlich mit der Erneuerung des Heilmittelgesetzes (HWG) im Jahr 2012 gelockert beziehungsweise aufgehoben.

Rawpixel (via Pixabay)

Werben – was ist erlaubt, was ist verboten?

Ärzte dürfen also grundsätzlich werben! Dennoch gibt es aber auch nach der Lockerung des Werberechts einige Richtlinien und Verbote, die beachtet und berücksichtigt werden sollten. Für bestimmte Themen wie Schwangerschaftsabbrüche* oder Suchtkrankheiten darf nicht geworben werden, in Einzelfällen darf nicht einmal die Leistung als solche genannt werden. Die Werbung sollte außerdem sachgerecht, informativ und angemessen sein. Die Kommerzialisierung des Arztberufes soll vermieden werden.

* Update: Im Januar 2019 wurde von den Politikern der Großen Koalition beschlossen, den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zu reformieren. Ärzte, Kliniken und medizinische Einrichtungen sollen zukünftig sachlich darüber informieren dürfen, dass diese Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wie die Bundesärztekammer schreibt. Das Werbeverbot bleibt bestehen.

Generell gilt: Berufswidrige Werbung ist verboten. Dazu zählen anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung.

Anpreisend

Reißerische und marktschreierische Werbung ist anpreisend und damit untersagt. Ebenso wie die Nutzung von Übertreibungen und Superlativen, um die eigene Leistung als wirkungsvoll hervorzuheben und auf diese Weise Patienten und mögliche Neupatienten suggestiv zu beeinflussen. Erlaubt sind hingegen die positive Darstellung des Arztes und der angebotenen Leistungen sowie Imagewerbung.

Irreführend

Werbung darf (in Bezug auf das Leistungsspektrum des Arztes) keine falschen Vorstellungen beim Patienten wecken. Dazu zählen beispielsweise irreführende Angaben über die ärztliche Qualifikation.

Vergleichend

Unsachliche oder unangemessene Vergleiche sind berufswidrig.

Dabei kommt es immer auf den Gesamteindruck an, weniger auf einzelne Formulierungen. „Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme sind nicht einzelne Worte oder Passagen des Werbetextes, sondern die Gesamterscheinung maßgeblich“, heißt es in Bekanntmachung der Bundesärztekammer „Arzt – Werbung – Öffentlichkeit: Hinweise und Erläuterungen“. Als Beispiel für anpreisende Werbung wird ein grafisch stark hervorgehobener Preis einer ärztlichen Leistung angeführt. In dem Artikel „Was geht?! – Ärztliche Werbung heute“ (2016) erklärt Stephan Kock, Inhaber und Geschäftsführer von Kock + Voeste Existenzsicherung für die Heilberufe GmbH, dass bei Streitigkeiten zuletzt viele Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Werbefreiheit ausgefallen sind.

Tipp: Wenn Sie unsicher sein sollten, ob Ihre Werbemaßnahmen den Vorschriften entsprechen, können Sie die Dienstleistung einer auf Praxismarketing spezialisierten Agentur in Anspruch nehmen. Wir empfehlen außerdem, in einem solchen Fall einen Experten bzw. Rechtsbeistand zu konsultieren.

Werberecht für Zahnärzte

Auch Zahnärzten ist berufswidrige Werbung untersagt; sie unterliegen ebenfalls Gesetzen, die in der Musterberufsordnung (MBO) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) festgehalten sind. Demnach wird Werbung als berufsrechtswidrig angesehen, wenn sie anpreisend, irreführend, herabsetzend oder vergleichend ist. Weiterführende Erläuterungen und Informationen finden Zahnärzte im Kommentar zur MBO. Darin wird erklärt, dass „Werbung der Ärzte und Zahnärzte Gegenstand vielfältiger Gerichtsentscheidungen ist“ und die damit zusammenhängende Entwicklung im Fluss sei – also nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Auch für Zahnärzte ist es also empfehlenswert, sich bei Unsicherheit über die Auslegung von Vorschriften und Gesetzen einen Rechtsbeistand zu konsultieren, da sich auf diesem Gebiet regelmäßig Neuerungen ergeben können.

Interessant: Im Anhang des Kommentars ist eine Übersicht zu werberechtlichen Entscheidungen zu finden, in der die Ergebnisse von Gerichtsbeschlüssen auf übersichtliche Weise zusammengefasst wurden. Thematisiert werden unter anderem Veranstaltungen und Maßnahmen in der Praxis, verschiedene Arten von Werbung sowie die Bezeichnungen und die Ausstattung der Arztpraxis. So ist Radiowerbung beispielsweise erlaubt, allerdings nicht in jeder Form: Das Landesberufsgericht für Heilberufe in München entschied 2013, dass eine Aufforderung zum Wechsel des Zahnarztes mit den Worten „Zeit, den Zahnarzt zu wechseln. Bei uns bekommen Sie alle Leistungen zu bezahlbaren Preisen“ nicht erlaubt ist; siehe Kommentar Seite 94.

Weiterführende Links

Im Laufe des Artikels gehen wir auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arztwerbung und Praxismarketing ein. Nachfolgend finden Sie Links zu den einzelnen Vorschriften und weiterführende Hinweise:

Basis für Praxismarketing: Corporate Design als Teil der Unternehmensidentität

Unter dem Begriff „Corporate Identity“ fasst man das gewünschte Erscheinungsbild eines Unternehmens zusammen. Die Corporate Identity – oder kurz CI – ist auch ein wesentliches Hilfsmittel für den Erfolg Ihrer Praxis und Patientengewinnung. Dazu gehören neben der Praxisphilosophie und dem Verhalten der Öffentlichkeit gegenüber auch die interne wie externe Kommunikation. Ein ebenfalls wichtiger Bestandteil dieser Unternehmensidentität betrifft die Optik.

Der erste Eindruck ist besonders von Bedeutung – ganz gleich, ob ein Neupatient zum ersten Mal die Arztpraxis betritt, Ihre Praxiswebsite aufruft oder Ihr Praxisschild im Vorbeigehen wahrnimmt. Dabei ist nicht nur der Name Ihrer Praxis als Teil der CI ein signifikantes Wiedererkennungsmerkmal, sondern auch das Corporate Design.

Deshalb ist es empfehlenswert, das Erscheinungsbild Ihrer einzelnen Marketingmaßnahmen, der Mitarbeiterkleidung und Ihrer Räumlichkeiten aufeinander abzustimmen. Mit einem einheitlichen Auftritt erzielen Sie einen höheren Wiedererkennungs- und Werbeeffekt. Dies erreicht man beispielsweise mit einem Logo, wiederkehrenden Grafikelementen und einem Farbkonzept.

Namensfindung

„Habe acht auf deinen Namen, denn er wird dir länger bleiben, als ein großer Goldschatz.“ Sprichwort aus China

Namen sind nicht nur Schall und Rauch – der Ausspruch wird oft gebraucht, aber gerade in der Werbung trifft das so nicht zu. Der Erfolg eines Produkts, eines Unternehmens oder einer Dienstleistung kann durchaus von seinem Namen oder seiner Bezeichnung abhängen. Wenn sich ein Name leicht einprägen lässt und zudem vielleicht noch aus der Masse heraussticht, ist das bereits ein guter Ansatz. Bei der Namensfindung sollten Sie aber auch Ihre Zielgruppe im Blick haben. Älteren Menschen könnte es beispielsweise schwerfallen, sich englische oder moderne Bezeichnungen zu merken. In einigen anderen Branchen findet man des Öfteren Wortspiele als Namen. Denken Sie an die oft kreative Bezeichnung von Friseursalons. Da viele Zahnarzt- und Arztpraxen nach den Nachnamen der leitenden Ärzte benannt werden, könnte eine aufgelockerte, vielleicht sogar verspielte Bezeichnung ihren Zweck erfüllen und auffallen. Doch Vorsicht: Das kann auch nach hinten losgehen.

Tipp: Der Name Ihrer Praxis sollte nicht negativ auffallen und auch bei Verwendung eines Wortspiels immer noch Seriosität und Professionalität ausstrahlen.

Farbkonzept

Ob in der digitalen oder analogen Welt – Farbe ist auffällig und zieht die Aufmerksamkeit des Betrachters oft eher auf sich als Schwarzweiß. Zudem hat Farbe Einfluss auf Kaufentscheidungen und den Wiedererkennungswert einer Marke. Das bedeutet aber nicht, dass Sie für Ihr Praxismarketing auf quietschbunte Motive zurückgreifen sollten, ganz im Gegenteil: Auf die Abstimmung der Farben kommt es an, denn beim Einsatz von zu viel Farbe kann der Werbeeffekt auch nach hinten losgehen. Praxen sollen zwar auffallen, die Hinweise darauf aber nicht als Werbung wahrgenommen werden, sondern die Professionalität unterstreichen und hervorheben. Die Auswahl eines aufeinander abgestimmten Farbkonzepts für Ihr Corporate Design ist deshalb ratsam. Die gewählten Farben sollten sich nicht nur in der Praxis, sondern auf Info- und Werbematerial wie auch auf der Praxishomepage wiederfinden – und idealerweise natürlich in Ihrem Praxislogo. Im Grunde auf allem, womit Ihre Praxis in Verbindung gebracht wird.

Die Wahl der Farben

Für die Wahl der Farben gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Farben aufgreifen, die in der Umgebung des Praxisstandorts üblich sind, beispielsweise maritimes Blau für am Meer oder See gelegene Orte oder eine signifikante Farbe aus dem Stadtwappen. Farben werden unterschiedliche Bedeutungen zugesprochen, wie Sie in unserem Artikel zur psychologischen Bedeutung der Farben nachlesen können. Diese lassen sich also auch gezielt einsetzen, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, bestimmte Stimmungen zu fördern und Gefühle beim Betrachter hervorzurufen.

Tipp: Setzen Sie beim Corporate Design bewusst auf Farbkontraste. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel über das Zusammenspiel von Komplementärfarben und Co.

Farbwahl am Beispiel der Praxiseinrichtung

Im Empfangs- und Wartebereich ist eine Wohlfühlatmosphäre wünschenswert, damit sich Patienten bereits vor der Behandlung gut aufgehoben fühlen. Die Räume sollten aber zum Beispiel nicht die Behaglichkeit eines Cafés ausstrahlen, sondern Seriosität und Professionalität. Einen solchen Effekt erreichen Sie mit dem dezenten Einsatz von Farbe oder dem Einsatz von schlichten Farben. Sie können beispielsweise Pastell- oder helle Töne für die Wandgestaltung Ihrer Praxis wählen. Satte und kräftige Farben können eingesetzt als Wandfarbe beispielsweise erdrückend wirken. Deshalb lassen sich diese sehr gut einsetzen, um gezielt Akzente zu setzen.

Tipp: Beim Einsatz der Farbe ist weniger oft mehr.

In den Behandlungsräumen ist die Verwendung von Weiß als Hauptfarbe immer noch empfehlenswert – zumindest für Wandgestaltung und Ausstattung. Dieses steht für Reinheit und in Zahnarzt- oder Arztpraxen insbesondere für Sterilität und Hygiene. Farbakzente zur Auflockerung lassen sich hier gut mit Wandbildern, ausgewähltem farbigen Equipment oder Bordüren setzen. Ebenfalls denkbar ist die farbige Gestaltung einer Wand, wie im folgenden Bild zu sehen.

Mit der satten Farbe der Stühle werden erfolgreich Akzente gesetzt

Praxislogo

Optische Anreize sind für den Ersteindruck, den Patienten von Arzt- und Zahnarztpraxen bekommen, von entscheidender Bedeutung. Besonders das Logo stellt einen visuellen Anker mit Wiedererkennungswert dar. Schließlich ist das Logo für viele Patienten der erste Kontakt mit Ihnen und Ihrem Team – auf Ihrem Praxisschild, im Internet oder auf Ihrer Visitenkarte.

Für den ersten Eindruck von der Praxis ist der optische Faktor also nicht zu vernachlässigen. Das Erscheinungsbild kann beeinflussen, ob sich Patienten bei Ihnen gut aufgehoben fühlen. Ob im Internet, auf Ihrem Praxisschild oder einer Visitenkarte, das Logo Ihrer Praxis wird für viele Patienten den ersten Kontakt zu Ihnen und Ihrem Team darstellen. Achten Sie bei der Gestaltung des Logos deshalb besonders auf die Aussage. Um Seriosität und Professionalität zu vermitteln, sollte es nicht aufdringlich sein. Ein Praxislogo dient außerdem der Wiedererkennung. Dieser Effekt wird verstärkt, wenn es zum Rest des Corporate Designs passt.

Sie müssen für Ihr Logo nicht selbst zum Stift greifen, sondern können es sich gestalten lassen. Dafür gibt es verschiedenste Optionen: Sie können beispielsweise bei Online-Marktplätzen wie freelancer.com oder designenlassen.de fündig werden. Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Region bevorzugen, können Sie auf freie Designer oder auf eine Agentur zurückgreifen. Darunter gibt es auch zahlreiche auf die Gesundheitsbranche spezialisierte Dienstleister, die Sie insgesamt bei Ihrem Praxismarketing unterstützen können.

Ihr professioneller Auftritt im Netz

Werbung unterliegt einem stetigen Wandel, der seit Einsetzen der Digitalisierung umso deutlicher zu spüren ist. Dabei fällt vor allem die Entwicklung weg von der Plakatwand und Litfaßsäule hin zum Bildschirm auf. Aus dem klassischen Marketing heraus entstehen neue Richtungen, angepasst an die Möglichkeiten der jeweiligen Zeit. In den vergangenen 20 Jahren ist beispielsweise eine Orientierung hin zum Marketing im Internet (samt direkter Kommunikation durch E-Mails und in sozialen Netzwerken) zu verzeichnen. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf das Praxismarketing. Wer ausschließlich an herkömmlichen Werbemaßnahmen festhält, wird es schwer haben, mögliche Neupatienten anzusprechen. Stephan Kock formuliert in seinem Artikel „Was geht?! – Ärztliche Werbung heute“ treffend: „Praxen, die über keine oder nicht hinreichende Präsenz im Internet verfügen, machen es den Patienten schwer, überhaupt den Weg in genau diese Praxis zu finden.“

Doch was ist notwendig, um im Netz ausreichend präsent zu sein? Dieser Frage gehen wir im Folgenden nach.

Immer mehr Patienten suchen im Internet nach Arzt, Zahnarzt und/oder medizinischem Spezialisten

Vom Papier ins Netz: Online-Verzeichnisse

Einträge in den Gelben Seiten, dem Telefonbuch und im Örtlichen waren bis kurz nach der Jahrtausendwende unumgänglich. Heute sind diese immer noch sinnvoll, auch wenn gedruckte Telefonbücher mittlerweile nicht mehr in jedem Haushalt liegen. Die drei genannten Nachschlagewerke haben auch Verzeichnisse im Internet. Dort können sich Firmen und Ärzte ganz einfach selbst eintragen.

Das Örtliche, Das Telefonbuch und Gelbe Seiten

Die drei Verzeichnisse lassen sich wunderbar für Werbezwecke nutzen. Neben Ihren Kontaktdaten können Sie auch Ihr Logo, die URL Ihrer Homepage, Öffnungszeiten und weitere Informationen eintragen. So erfahren mögliche Neupatienten nicht nur von Ihrer Praxis, sondern können sich gleichzeitig genauer informieren (auf Ihrer angegebenen Website zum Beispiel) und auf mehreren Wegen mit Ihnen in Kontakt treten (Telefon, E-Mail). Es lassen sich sogar Mediendateien wie Fotos der Praxisräume, Abbildungen von Print-Werbeanzeigen und Videos hochladen. Mittlerweile gibt es dort auch die Möglichkeit, einen Terminservice einzurichten – so können Patienten gleich online eine Terminanfrage stellen. Eine gute Ergänzung ist die Angabe von Suchbegriffen, die die Auffindbarkeit Ihres Eintrags verbessern. Das kann beispielsweise die Facharzt-Bezeichnung und der Stadtteil sein.

Das Basisangebot (ein Eintrag für drei Monate) ist standardmäßig bei allen drei Seiten kostenlos. Danach kann es zu Kosten kommen, je nachdem, welche zusätzlichen Services Sie in Anspruch nehmen möchten.

Hinter den drei Online-Verzeichnissen steht die Deutsche Tele Medien GmbH sowie Partnerfachverlage aus verschiedenen Regionen Deutschlands. Durch deren Zusammengehörigkeit ist es auch möglich, einen einzelnen Eintrag gebündelt für die drei Verzeichnisse zu verwalten. Abhängig vom Ort Ihrer Praxis kann es sein, dass Sie von den einzelnen Branchenverzeichnissen zu einem regionalen Anbieter weitergeleitet werden, wo Sie in der Regel einen Eintrag für alle Verzeichnisse kreieren können.

Klicken Sie auf das Verzeichnis, um sich dort einzutragen:

Google my Business

80 Prozent der Deutschen bemühen auch bei lokalen Anfragen eine Suchmaschine. Zu diesem Schluss kommt zumindest Birte Teufel, Bereichschefin bei Google, in dem Bericht „Wie Unternehmen ihre Kunden lokal erreichen“. Patienten könnten sich zwecks Arztwahl im Netz informieren, aber auch über den Standort oder die Öffnungszeiten Ihres Stammarztes. Genau das könnten Sie als Chance nutzen und sich bei Google My Business (GMB) eintragen. Ihre Praxis erscheint dann bei der Google-Suche sowie bei Google-Maps. Auf diesem Wege können Sie bestimmen, welche Informationen Sie Ihren Patienten und potenziellen Interessenten an dieser Stelle vermitteln wollen.

Wenn Sie über eine eigene Praxiswebsite verfügen, sollten Sie dorthin verlinken. Denn „Unternehmen, die Google My Business nutzen, generieren im Durchschnitt 10-mal mehr Klicks auf ihre Website“, heißt es in dem bereits erwähnten Think-with-Google-Bericht.
Ein GMB-Eintrag kann effektiv Patienten zu Ihnen leiten. Dafür ist es aber notwendig, aktuelle Angaben zu machen und diese regelmäßig zu prüfen. Tragen Sie beispielsweise urlaubsbedingte Änderungen Ihrer Sprechzeiten frühzeitig und tagesaktuell ein.

Google und Bewertungsportale

Dass Menschen immer mehr im Internet recherchieren, ist keine Neuigkeit. Die Suchanfragen im Netz steigen – die Flut an Informationen und Bildern auch. Das wirkt sich auch auf die Arztsuche aus: Laut einer Patientenstudie von jameda und dem EARSandEYES Institut aus dem Jahr 2014 gaben 42 Prozent der 1.000 Befragten an, auf Google nach einem passenden Arzt zu suchen. 31 Prozent suchten den Ergebnissen zufolge auf Arztbewertungsportalen.

Die Arztwahl wird laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Research Now via jameda mit rund 1.000 Befragten von Bewertungen im Netz beeinflusst: „Von den insgesamt 81 Prozent der Patienten, die schon einmal eine Arztbewertung im Internet gelesen haben, entscheiden sich rund 70 Prozent aufgrund einer Bewertung für oder gegen einen Arzt.“

Bewertungen können Einfluss auf die Arztwahl nehmen

Online-Bewertungen, ob positiv oder negativ, nehmen zu und können einen Effekt auf Leser, (potenzielle) Patienten und Kollegen haben. Auch wenn Ärzte oder Zahnärzte nicht auf Bewertungsportalen in Erscheinung treten wollen, können diese kaum etwas dagegen unternehmen, wenn deren Praxen dort ohne ihr Zutun aufgeführt und ihre Leistungen bewertet werden. Da die berufliche Tätigkeit bewertet wird, ist die Aufnahme in das Verzeichnis auch gegen den Willen rechtens. Das entschied 2014 der Bundesgerichtshof.

Auch heute gilt dieses Urteil, allerdings mit einer Einschränkung. Ärztebewertungen dürfen nur in neutraler Form präsentiert werden, nicht etwa in Kombination mit Werbung konkurrierender Ärzte. Eine Hautärztin aus Köln hatte geklagt und von dem Bewertungsportal jameda eine Löschung ihres Profils gefordert. Auf ihrem kostenlosen Basisprofil wurde Werbung konkurrierender Ärzte eingeblendet, die ein Premium-Paket bei dem Betreiber erworben hatten. Auf diesen Premiumprofilen wurden hingegen keine Anzeigen der Konkurrenz ausgespielt. Der Bundesgerichtshof gab der Klägerin recht. Das Bewertungsportal hatte in diesem Fall seine Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen. Danach änderte jameda ihr Anzeigenkonzept.

Viele Portale bieten Ärzten also die Möglichkeit, auf der Seite nicht nur namentlich genannt und bewertet werden zu können, sondern auch, ein eigenes Profil einzurichten und zu gestalten. Gleiches gilt wie bereits im vorherigen Kapitel erklärt für einen Eintrag bei Google. Sie können zum Beispiel ähnlich wie bei den Online-Verzeichnissen ein Bild der Praxis und des Teams hochladen und weitere Informationen wie die Webadresse angeben.

Wenn Ihre Praxis ohnehin im Netz zu finden ist, können Sie die Einträge auch gleich selbst gestalten – und so den Rahmen für Ihren Auftritt festlegen und aktiv selbst gestalten.

Aber Achtung: Dieser Service kann mit Kosten verbunden oder an vertragliche Bedingungen geknüpft sein!

Bei Google ist ein Eintrag prinzipiell kostenlos, erst die optionale Bewerbung wird vergütet. Bei den folgenden Bewertungsportalen gibt es kostenpflichtige Premium-Optionen – die Links führen zu den Paketpreisen, bei denen aufgelistet ist, welche Funktionen kostenfrei sind und welche Teil eines kostenpflichtigen Paketes.

Weitere Portale und Informationen finden Sie in den Kriterienkatalogen „Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale“, herausgegeben von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Positive und negative Bewertungen

Positive Bewertungen und Rezensionen über Ihre Praxis können förderlich für die Patientenneugewinnung sein. Patienten nutzen diese Form auch, um sich zu bedanken. Behalten Sie die Stimmen Ihrer Patienten im Blick: Hier können Sie außerdem wertvolles Feedback erhalten und dieses gegebenenfalls für Änderungen in Ihrer Praxis berücksichtigen. Nehmen Sie (konstruktive) negative Kritik an, um die Erfahrung für Patienten zu verbessern.

Bewertungen sollten insgesamt die Meinung der Patienten widerspiegeln und keine Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Wenn Sie eine solche unwahre Tatsachenbehauptung in einem Beitrag oder eine an Sie gerichtete Beleidigung entdecken, können Sie dagegen vorgehen und den Portalbetreiber informieren.

Tipp: Ein transparenter Austausch mit Patienten, die Begegnung auf Augenhöhe und gutes Beschwerdemanagement in der Praxis können bewirken, dass sich Patienten ernst genommen fühlen und so Ihren Ärger – beispielsweise über zu lange Wartezeiten – nicht in einer Online-Bewertung Luft machen.

Webauftritt – die eigene Homepage

Die Vorteile der Auffindbarkeit im Internet haben wir bereits erwähnt. Einträge in Online-Verzeichnissen können diese bereits effektiv erhöhen, vor allem, wenn sie ansprechend gestaltet sind. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder davon gesprochen, die Praxishomepage dort zu verlinken. Ob Sie eine eigene Website einrichten, bleibt Ihnen überlassen – es ist aber in Zeiten wachsender Digitalisierung (und auf der Schwelle zur Telemedizin) beinahe schon ein Muss, weil (irgendwann) „alle“ eine haben. Betrachten Sie eine eigene Website als individuelles Aushängeschild im Netz und als Chance, Patienten willkommen zu heißen, ohne dass diese Ihre Praxis betreten.

Sie können den Webauftritt (mehr oder weniger) gezielt nach Ihren Vorstellungen gestalten und mit Inhalten füllen – anders als bei Google, Gelbe Seiten und Co., wo Sie begrenzt Inhalte in vorgegebene Schablonen einfügen. Sie haben die Möglichkeit, eine Praxishomepage nach dem Baukastenprinzip selbst zu erstellen oder die Einrichtung der Seite auszulagern und eine Agentur damit zu beauftragen. Die übernehmen dann unter anderem wesentliche technische Aspekte oder auch die Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO). Ohne die Berücksichtigung von SEO wird Ihre Praxiswebsite im schlimmsten Fall von den Suchmaschinen gar nicht erst gefunden.

Sie sollten sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, wen Sie mit der Seite ansprechen und welche Inhalte Sie präsentieren wollen. Um den Online-Auftritt für Ihr Praxismarketing zu nutzen, sollten Sie diese auf Patienten ausrichten, aber auch Kollegen oder die Presse können gut darüber angesprochen werden.

Zukunftsforscher rechnen mit einem Boom der Telemedizin; eine funktionale und barrierefreie Praxishomepage liefert dafür heute schon die Grundlage

Außerdem sollten Sie bereits berücksichtigen, wie viel Zeit Sie nach der Erstellung auf die Pflege der Seite verwenden können und wollen. Regelmäßig aktuelle Gesundheitsthemen zu veröffentlichen oder zu kommentieren, würde beispielsweise auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie die tatsächliche Pflege einer Agentur überlassen würden, fallen organisatorische und konzeptionelle Aufgaben an. Zudem kann die Beantwortung von Anfragen per E-Mail auf Ihr Team zukommen.

Die URL

Ebenso wie der Praxisname ist eine leicht einzuprägende Domain für Ihre Patienten von Vorteil. Dieser Wiedererkennungseffekt wird erhöht, wenn sich der Name der Praxis in der URL widerspiegelt. Dabei sollte der Name aber auch nicht zu lang werden. Die URL kann sich auf die Auffindbarkeit in den Suchergebnissen auswirken.

Tipp: Die Domain sollte nicht den Eindruck erwecken, als wäre die Praxis ein Zusammenschluss aller Fachärzte an einem Ort, was bei www.facharztbezeichnung-musterstadt.de durchaus den Anschein haben könnte. Stephan F. Kock empfiehlt in seinem Artikel „Was geht?! – Ärztliche Werbung heute“ eine eindeutige Wahl, beispielsweise eine Kombination von Fachrichtung und eigenem Namen.

Das gehört auf die Website

Für ein erfolgreiches Praxismarketing im Netz sollten neben dem Praxisnamen, Facharztbezeichnung und Qualifikation auch das Leistungsspektrum, die Vorstellung des Teams und der Praxisräume (samt Fotos) sowie Kontakt– und Anfahrtsinformationen als Service für Ihre Patienten auf der Seite Platz finden. Professioneller wirkt der Webauftritt, wenn Leser Sie direkt mittels Kontaktformular oder per E-Mail anschreiben können und nicht zu einem anderen Medium wie Telefon wechseln müssen. Geben Sie aber auch eine Telefonnummer und unbedingt Ihre Sprechzeiten und weitere organisatorische Hinweise an. Ihre Corporate Identity sollte sich auf der Praxishomepage widerspiegeln – somit auch das Praxislogo präsentiert und das im Zuge des Corporate Design festgelegte Farbkonzept erkennbar sein.

Hinweis: Diese Angaben sind Pflicht

Zu den Pflichtangaben gehört ein juristisch einwandfreies Impressum nach Paragraph 5 des Telemediengesetzes und eine Datenschutzerklärung.

Eine gute Zusammenfassung über die Inhalte hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammengestellt.

Gezielter Einsatz von Bildern

Um Ihre Praxishomepage und vor allem die Informationen darauf aufzulockern, bietet sich der Einbau von Bildern an. Das können zum einen Fotos von Ihnen und Ihrem Team sein, aber auch informative Bilder. Sie sollten bei der Auswahl von Bildern zum einen auf die Lizenzbestimmungen achten; verwenden Sie keine unautorisierten Fotos und Abbildungen. Sie können beispielsweise auf Stockbilder von Adobe Stock, Getty Images oder Shutterstock zurückgreifen. Denken Sie an die Copyright-Angabe, falls diese notwendig sein sollte. Zum anderen sollten Sie sicher sein, dass Sie mit Bildern für Ihren Internetauftritt oder Informationsmaterial nicht gegen das Werberecht verstoßen. Die Verwendung von sogenannten Vorher-Nachher-Bildern von plastisch-chirurgischen Eingriffen ist beispielsweise untersagt.

Fotos schaffen Vertrauen

Fotos schaffen nicht nur durch den Wiedererkennungswert Vertrauen, sie lockern auf Ihrer Website die Informationen auf und können gezielt als Bestandteil des Designs eingesetzt werden. Neben den klassischen Fotos von Ihnen und Ihrem Team bieten sich welche von Ihren Räumen an. Diese können auf Informationsmaterial und im Internet zum Einsatz kommen. Das schafft auch bei neuen Patienten, die sich bisher nur „online“ informiert haben, bereits vor dem ersten Termin Vertrauen.

Ob für Ihr Printmaterial oder den Webauftritt – wenn Sie Fotos von sich, Ihrem Team oder den Räumlichkeiten nutzen wollen, raten wir Ihnen, sich an einen Profi zu wenden. Dieser macht die Bilder nicht nur, sondern kann Ihnen diese auch so bearbeiten, dass Sie die passende Auflösung für Ihre Internetseite und Druckdaten haben.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Praxisteam ablichten lassen, sollten Sie sich zuvor aus datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine schriftliche Erlaubnis (auch zur Verbreitung des Bildes auf Ihrer Praxishomepage und anderen Stellen) von Ihren Mitarbeitern einholen. Somit lässt sich außerdem gleich vertraglich regeln, wie mit den Bildern verfahren wird, falls jemand aus dem Team ausscheidet.

Word

 

Vorlage: Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos

Social Media

Kommunikation zwischen Kunde und Unternehmen im Internet spielt sich zunehmend auch in sozialen Netzwerken ab. Unternehmensseiten und Markenprofile auf Twitter, Facebook, Instagram und Co. sind heutzutage unverzichtbar. Damit gehen Vor- und Nachteile einher. Die Plattformen können für die gesundheitliche Aufklärung und zum Informieren über die ärztliche Aus- und Fortbildung sowie Forschungsthemen genutzt werden. Damit können Ärzte aber auch auf sich und Ihre Praxis aufmerksam machen – also werben. Dabei gibt es vor allem rechtliche Aspekte zu beachten. Sie benötigen beispielsweise ein Impressum. Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses muss gewahrt und die Gewährleistung des Datenschutzes gesichert werden. Ärzte dürfen öffentlich im Netz nur allgemeine gesundheitsbezogene Fragen beantworten, keine persönlichen. Das gilt auch für den Chat in einem Social-Media-Netzwerk. Arzt und Patient sind hier (theoretisch) unter sich, der Arzt kann jedoch nicht sicher sein, wer sein Gegenüber ist.

Beachten Sie am besten die Handreichung der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2014, in welcher gut zusammengefasst wird, auf was Ärzte bei der Nutzung von sozialen Medien achten sollten:

10 Regeln für Ärzte in sozialen Medien

– Ärztliche Schweigepflicht beachten
– Keine Kollegen diffamieren – Netiquette beachten
– Berufliches und privates Profil voneinander trennen
– Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht überschreiten
– Fernbehandlungsverbot beachten
– Keine berufswidrige Werbung über soziale Medien
– Datenschutz und Datensicherheit beachten
– Selbstoffenbarung von Patienten verhindern
– Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen
– Haftpflichtversicherung checken“

                                                     aus „Ärzte in sozialen Medien

Ärzte, die überlegen, ein berufliches Social-Media-Profil anzulegen, sollten des Weiteren den Zeitfaktor beachten: Es reicht nicht, die Seite einzurichten und gelegentlich den ein oder anderen Post einzustellen. Sie sollten sich Gedanken über ein langfristiges Konzept machen und regelmäßig ein Auge darauf haben, um eventuelle Anfragen zu beantworten.


Ausblick: Telemedizin

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 wurde beschlossen, das Verbot zur ausschließlichen Fernbehandlung zu lockern, was einen Schritt hin zur Umsetzung der Telemedizin darstellt. Bis die Beschlüsse umgesetzt werden, kann noch einige Zeit vergehen. Dann könnte sich in der Gesundheitsbranche und daraus resultierend beim Praxismarketing einiges ändern. Patienten wären nicht mehr örtlich an eine Praxis gebunden und könnten sich unter bestimmten (noch festzulegenden) Bedingungen mithilfe technischer Mittel (beispielsweise über ein gesichertes Chatprogramm) mit dem Arzt in Verbindung setzen und bis zu einem gewissen Grad behandeln lassen.

Auftritt in der Nachbarschaft: Paxisschilder

Auch wenn digitale Angebote immer wichtiger werden – der Hauptkontakt mit den Patienten findet in der Praxis statt. Ein Praxisschild sieht nicht nur schick aus, sondern ist Bestandteil des Praxismarketings und erfüllt viele Funktionen – allen voran die Ausweisung und Kennzeichnung Ihrer Praxis durch Angaben wie Name, Facharztbezeichnung und Sprechzeiten. Es dient außerdem als Wegweiser, Willkommensschild und als Informationsboard für Ihre Patienten. Früher waren die Abmessungen des Schildes an gesetzliche Vorgaben gebunden, heute können Ärzte dahingehend freier gestalten.

Wegweiser und Willkommensgruß in Einem: Praxisschild

Nicht nur an der Tür zur Praxis, sondern auch in Kliniken und medizinischen Einrichtungen als Hinweisschild im Bereich des Eingangs, am Hauseingang zur Straße oder an der Einfahrt ist ein solches Schild gut aufgehoben, um Ihre Patienten willkommen zu heißen, den Weg zu weisen und ganz wichtig: mögliche Neupatienten beim Vorbeigehen auf Ihre Praxis aufmerksam zu machen. Dieses Aushängeschild im besten Wortsinne dient auf diesem Wege also gleichzeitig als Werbeschild.

Bestellung und Gestaltung Ihrer Praxisschilder: darauf sollten Sie achten

– Diese Angaben gehören auf das Schild: Name der Praxis und Ihr Name, Berufs- bzw. Facharztbezeichnung und Ankündigung von Sprechzeiten
– Praxisschilder sind gewöhnlich rechteckig, es gibt bei einigen Druckereien aber auch die Möglichkeit, eine in den Druckdaten festgelegte Form auszustanzen
– Wenn das Praxisschild Wind und Wetter ausgesetzt sein sollte, achten Sie darauf, ein entsprechend wetterbeständiges Material wie Alu-DIBOND oder besonders edel wirkendes Acrylglas zu wählen
– Machen Sie sich schon vor der Bestellung Gedanken über die Anbringung – und bestellen gegebenenfalls gleich Befestigungsmöglichkeiten mit

Für weitere Informationen zum Thema Praxisschilder, bitte klicken.

Das Praxisschild muss nicht das einzige in Ihrer Praxis bleiben! Wartezimmer und Behandlungsräume können Sie ebenfalls mithilfe von Schildern kennzeichnen. Wenn Ihre Praxis in einem Ärztehaus, einer medizinischen Einrichtung oder Klinik angesiedelt ist, können sich weitere Hinweisschilder anbieten.

Patientenfreundliche Bandansage

Gerade um einen Termin zu vereinbaren, nutzen viele Patienten nach wie vor das Telefon. Dabei kommt es vor, dass diese aufgrund einer besetzten Leitung oder einem Anruf außerhalb Ihrer Öffnungszeiten Ihr Team nicht persönlich erreichen. Eine Bandansage kann dann einen positiven Eindruck hinterlassen. Informieren Sie zum Beispiel auf der Bandansage über die Sprechzeiten. Dies ist auch ein gutes Mittel, um über geänderte Sprechstunden oder Urlaubszeiten und -Vertretungen zu informieren. Wenn Sie einen Anrufbeantworter schalten, wäre es hilfreich, zu erwähnen, welche Informationen die Patienten hinterlassen sollen, um einen Rückruf zu erhalten.

Tipp: Die Bandansagen – egal zu welchem Zweck – sollten nicht zu lang werden. Halten Sie sich an die wesentlichen Informationen, die Sie unbedingt vermitteln wollen.


Textvorlagen für Bandansagen

1Warteschleife

Sie können bereits nach einem Klingeln eine Bandansage schalten und die Anrufer direkt in eine Warteschleife leiten lassen. Falls es dann etwas länger dauert, sind die Patienten bereits darüber informiert, dass der Anruf gleich entgegengenommen wird. Allerdings sollte das auch nicht zu lange dauern, sonst könnte das Warten für Unmut sorgen.


Herzlich willkommen bei der Praxis Dr. X. Bitte haben Sie einen Moment Geduld, wir sind gleich für Sie da.


Sie haben die Nummer der Praxis AB von Dr. X und Dr. Y gewählt. Bitte haben Sie noch einen Augenblick Geduld, wir sind sofort für Sie da.

2Besetzt

Anstelle des Besetzttons könnten Sie an dieser Stelle ebenfalls eine Ansage laufen lassen, um den Patienten zu signalisieren, dass Ihnen der Anruf wichtig ist und Ihr Team sich gleich um das Anliegen des Anrufes kümmert.


Herzlich willkommen bei der Praxis Dr. X. Die Leitung ist belegt, bitte haben Sie einen Moment Geduld, wir sind gleich für Sie da.


Sie haben die Nummer der Praxis AB von Dr. X und Dr. Y gewählt. Leider befinden wir uns bereits im Gespräch. Wir bitten um einen Augenblick Geduld und sind gleich für Sie da.

3Außerhalb der Sprechzeiten

Wenn Ihre Telefone nicht besetzt sind, weil zurzeit keine Sprechzeiten sind, sollten die Anrufer nicht willkommen geheißen werden, da sonst die Erwartung geschürt wird, gleich das Anliegen vortragen zu können. Sie sollten aber Ihre Sprechzeiten nennen. Falls es in Ihrer Praxis Unterschiede zwischen telefonischen und persönlichen Sprechstunden gibt, können Sie das in der Bandansage erwähnen.


Dies ist der Anschluss der Praxis Dr. X. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.


Dies ist der Anschluss der Praxis Dr. X. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr. Donnerstags zwischen 9 und 11 Uhr können Sie auch ohne Termin zur freien Sprechstunde vorbeikommen.


Sie haben die Nummer der Praxis AB von Dr. X und Dr. Y gewählt. Leider sind wir zurzeit nicht erreichbar. Unsere (telefonischen) Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

4Urlaubsvertretung

Lassen Sie die Anrufe Ihrer Patienten nicht ins Leere laufen, wenn Ihre Praxis urlaubsbedingt geschlossen ist. Richten Sie dafür eine Bandansage ein, die über Ihre Vertretung informiert. Dabei ist es sinnvoll, die Telefonnummer an das Ende der Ansage zu stellen, damit die Anrufer Zeit haben, zu Stift und Papier zu greifen.


Die Praxis AB von Dr. X und Dr. Y bleibt bis zum 12. August geschlossen. Sie erreichen unsere Urlaubsvertretung – die Praxis AB – unter der Telefonnummer 0123 – 45 67 89.


Wir sind vom 01. bis zum 23. August im Urlaub. Die Praxis AB bleibt in dieser Zeit geschlossen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme im Klinikum Z – die Telefonnummer lautet: 0123 – 45 67 89


 


Hinweis zum Thema Urlaub: Im Paragraph 32 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist festgelegt, dass Vertragsärzte eine Vertretung haben müssen, wenn sie im Urlaub sind. Dabei ist es egal, ob es sich nur um ein verlängertes Wochenende oder einen wochenlangen Urlaub handelt. Ab einer Dauer von einer Woche muss die Kassenärztliche Vereinigung informiert werden. Die Vertretung sollte ihrerseits darüber Bescheid wissen und die gleiche Qualifikation (auch in Bezug auf die Facharztausrichtung) haben wie der zu vertretene Arzt. Außerdem müssen Ärzte Ihre Patienten über den Urlaub in Kenntnis setzen – dafür reicht ein Aushang. Serviceorientiert ist es aber, auf allen Kanälen, die Sie zu Werbe- und Informationszwecken nutzen, einen Hinweis zu platzieren.

Diese Kanäle können sein:
– eigene Website
– Brancheneinträge
– Bewertungsportale
– Bandansage
– Aushang an der Praxistür
– Online-Terminplanfunktionen

Perfekt ausgestattet für Ihr Praxismarketing – Drucksachen

Auch wenn sich heutzutage ein wachsender Teil des Werbens um Patienten im Internet abspielt, sind einige Drucksachen auch für Ärzte und Zahnärzte nach wie vor unverzichtbar. Sie stellen eine gute Ergänzung für die Beziehung zwischen Patient und Praxis dar. Sie sollten sich die Gelegenheit also nicht entgehen lassen, Ihre Praxis „offline“ zu bewerben. Gleiches gilt natürlich auch für Dentallabore, Kliniken, medizinische Einrichtungen usw.

Klassische Must-haves – Visitenkarten, Terminzettel und Co.

Visitenkarten sind das Must-have schlechthin. Ohne geht es nicht. Ob zum Verteilen an Patienten, für den Pharmavertreter oder Kollegen – mit Visitenkarten sind Ihre Kontaktdaten schnell zur Hand. Mit bedruckten Terminzetteln samt Kontaktinformationen bieten Sie Ihren Patienten einen serviceorientierten Mehrwert. In unserem Online-Shop können Sie ihre eigenen Terminkarten online gestalten. Das gleiche gilt auch bei Taschenkalendern für die Geldbörse – ein Kalendarium, Ihre Telefonnummer und Sprechzeiten übersichtlich auf einem kleinen Stück Papier.

Ein wichtiger Aspekt ist außerdem die externe Kommunikation. Ein einheitlicher Auftritt zeugt von Professionalität. Dafür sorgt unter anderem Briefpapier, bedruckt mit Ihrem Praxislogo und Ihren Daten. Wir empfehlen dafür Offsetpapier, auch Kopierpapier genannt. Dieses können Sie in Ihrer Praxis nachträglich mit individuellem Inhalt bedrucken – zum Beispiel Anamnesebögen oder Recall-Briefsendungen. Nicht alle Materialien oder Infobroschüren lassen sich im Nachhinein mit einem Aufdruck versehen, weil diese schlicht und ergreifend nicht in den Drucker passen. Für solche Fälle bietet sich ein Praxisstempel mit Adressangaben an. Um Ihre Kontaktdaten nachträglich auf gesetzliche Vordrucke zu bringen, muss es allerdings ein Vertragsarztstempel mit bestimmten Pflichtangaben sein, welche die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zusammengefasst hat.

Hinweis: Für gesetzliche Rezepte, Verordnungen und Formulare (Mustersammlung der BKV) wie beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es bestehende Vordrucke, die Sie über Ihre regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV) bestellen können. Mit Praxis-Software, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dafür zertifiziert wurde, können Sie die Blankoformularbedruckung in Ihrer Praxis vornehmen. Dafür benötigen Sie allerdings Sicherheitspapier, welches ebenfalls über die KV Ihrer Region bestellbar ist.

Weitere Drucksachen

Gerade um Ihre Patienten über Ihr Leistungsspektrum und Ihre Praxis zu informieren, bieten sich neben einer eigenen Praxishomepage natürlich Praxisflyer und Informationsbroschüren für die Praxisräume an. Vor allem in Ihrem Wartezimmer ausgelegt, bieten Sie Ihren Patienten einen hilfreichen Service. Allerdings gibt es auch hierbei zu beachtende Beschränkungen. So dürfen Ärzte bestimmte Krankheiten nicht in den Mittelpunkt Ihrer Werbung stellen. Persönliche Krankheitsgeschichten sind laut Heilmittelgesetz mittlerweile in gewissem Rahmen erlaubt, aber nur, wenn diese nicht zu falschen Selbstdiagnosen verleiten können.

Tipp: Sie müssen die Broschüren nicht selbst gestalten. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie sogenannte Wartezimmerinformationen für Ihre Praxis bestellen oder auch selbst ausdrucken. Dazu gehören Merkblätter sowie Praxisflyer mit Informationen zu verschiedenen Gesundheitsthemen zum Auslegen und auch Plakate zum Aufhängen im Wartezimmer.

Werbegeschenke

Mittlerweile dürfen Ärzte in Ihrer Praxis auch Werbegeschenke an Patienten verteilen, sofern diese nicht teurer als 4,99 Euro sind. Das können zum Beispiel Kugelschreiber, Kartenhüllen oder Taschenkalender sein. Gerade Letzteres bietet sich als Kombination mit einer Visitenkarte an – so haben Patienten schnell Ihre Kontaktdaten und eine Jahresübersicht zur Hand.

Online gestalten

Sie müssen nicht extra einen Designer engagieren, wenn Sie die Druckdaten für Briefpapier, Visitenkarten oder Kalender nicht selbst erstellen wollen: Greifen Sie einfach unser kostenfreies „Online gestalten“-Tool zurück. Darin können Sie zwischen verschiedenen Vorlagen wählen, mit deren Hilfe Sie Ihr individuelles Druckprodukt in wenigen Schritten online gestalten, indem Sie Farbe und Schrift des Layouts anpassen, eigene Inhalte einfügen und Ihr Logo hochladen.

Nutzen Sie das Tool und bestellen Sie zum Beispiel folgende Produkte:

– Briefpapier und Visitenkarten (für Ihre Kommunikation)
– Flyer und Falzflyer (für Infomaterial)
– Taschenkalender (als Werbegeschenke)


Checkliste

Für einen Überblick über die erwähnten Punkte und zur Vorbereitung für die Umsetzung Ihres Praxismarketings haben wir einen Kompakt-Guide – inklusive Checkliste und kleiner Link-Sammlung – für Sie zusammengestellt.

Kompakt-Guide als PDF downloaden

 

Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben in diesem Artikel über Praxismarketing und dem Kompakt-Guide keine Gewähr übernehmen können. Wenn Sie unsicher sein sollten, ob Ihre Werbemaßnahmen den Vorschriften entsprechen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

 

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