„Kanzleischrift“ bedeutet zunächst nur, dass es sich um eine Schrift handelt, die vorwiegend in Schreibstuben zum Einsatz kam. Wenn wir davon sprechen, meinen wir aber üblicherweise die deutsche Kanzleischrift. Und die lässt sich etwas besser eingrenzen.

(Kurz-)Geschichte der deutschen Kanzleischrift

Beginnen wir mit dem Nürnberger Schreib- und Rechenmeister Johann Neudörffer dem Älteren (1497 bis 1563), einem Zeitgenossen und Bekannten Albrecht Dürers. Neudörffer war einer der bedeutendsten und einflussreichsten Schriftmeister seiner Zeit und als solcher federführend an der Entwicklung der Frakturschrift (Neudörffer-Fraktur) beteiligt. Albrecht Dürers Buch „Unterweisung der Messung mit Zirkel und Richtscheit in Linien, Ebenen und ganzen Körpern“ von 1525 ist das erste Werk in einer voll ausgebildeten Frakturschrift.

Da die Frakturschrift sich zwar hervorragend für den Buchdruck eignete, aber für das Schreiben von Hand eher mühselig war, gestaltete Neudörffer die Kleinbuchstaben der Fraktur etwas einfacher und verwendete Ligaturen. Auf diese Weise war ein flüssiges Schreiben möglich.

Kanzleischrift versus Kurrentschrift

Diese Laufschrift existierte von da an als Kurrentschrift für den eher privaten Gebrauch und als Kanzleischrift für offizielle Dokumente und den geschäftlichen Schriftverkehr. Im Vergleich zur Kurrentschrift besitzt die Kanzleischrift wesentlich mehr Schnörkel bei den Großbuchstaben, weshalb sie für Alltägliches etwas zu kompliziert war. Die Grenzen sind jedoch fließend. Für Laien ist der Unterschied deshalb nicht immer leicht zu erkennen.

Tipp: Wir haben alle Schriften auf kommerzielle Nutzbarkeit geprüft, können aber keine Gewähr übernehmen. Bitte kontrollieren Sie daher die jeweilige, mitgelieferte Schriftlizenz oder die Hinweise auf der jeweiligen Download-Plattform (s. dazu auch Kommerzielle Nutzung: darauf sollten Sie bei Inhalten aus dem Netz achten).

Kanzleischrift kostenlos herunterladen

Es gab vom 16. bis 19. Jahrhundert eine große Bandbreite an Kanzleischriften in unterschiedlichen Stilen. Als Gratis-Fonts stehen nur sehr wenige zur Verfügung.

Einige der Fonts bieten neben unserem üblichen „s“, dem runden „s“, auch ein langes „s“, das mitunter auch Peitschen-s genannt wird. Eines davon erzeugen Sie mit der Taste „s“. Im Infokasten zu jeder Schriftart weisen wir darauf hin, wie sich das jeweils andere „s“ erzeugen lässt (sofern vorhanden).

Kanzleischrift: Beckett-KanzleiBeckett-Kanzlei

Wunderbar verschnörkelte Majuskeln machen Beckett-Kanzlei zu einem Hingucker.

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Kanzleischrift: Cöntgen KanzleyCöntgen Kanzley

Dieser Font ist nach dem Mainzer Kupferstecher Georg Joseph Cöntgen (1752 bis 1799) benannt.

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Schriftart: DS Fette KanzleiDS Fette Kanzlei

Die Vorlage für diesen Kanzlei-Font stammt aus dem 19. Jahrhundert.

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Font: Flaemische KanzleischriftFlaemische Kanzleischrift

Keine deutsche, sondern eine „flämische Kanzleischrift“. Sie fällt aus dem Rahmen und kommt der modernen Schreibschrift näher. Deshalb gibt es hier auch nur eine Form des „s“.

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Schriftart: KanzleiKanzlei

Bei Kanzlei sind auch die Kleinbuchstaben stark verschnörkelt, weshalb die Schrift wohl eher nur für Überschriften bei Urkunden und Ähnlichem zum Einsatz kam. Zu diesem Zweck macht sie sich auch heute noch gut (s. auch Urkunde-Schrift passend zum Anlass).

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Kanzleischrift: KanzlerKanzler

Die leichten Unregelmäßigkeiten erwecken den Eindruck des Handschriftlichen. Wer selbst nicht gut mit der Schreibfeder umgehen kann, hat mit Kanzler eine Alternative.

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Quellen: Deutsche Schrift, Typolexikon, Universität Wien

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